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Die Europäische Norm EN 12825 von August 2001 regelt die Angaben zum Lastverhalten von Doppelböden. Die Beurteilung der Tragfähigkeit erfolgt auf Grund der festgestellten Bruchlast und führt zur Einordnung in Belastungs- bzw. Elementklassen. Flächenlast Die Angabe einer Flächenlast ist bei Doppelböden unsinnig oder sogar gefährlich. Je nach Anordnung wird die Last auf mehrere oder auf wenige Doppelbodenstützen verteilt. Im ungünstigen Fall kann die zulässige Lastaufnahme der Doppelbodenstütze überschritten werden, obwohl die angebliche zulässige Flächenlast eingehalten wird. Als Last wird eine Punktlast verwendet mit einer Auflagefläche von 25 x 25 mm. Es gilt die Versagenslast, also der Lastwert, ab dem eine Lasterhöhung von dem Bauteil an schwächster Stelle im Kurzzeitversuch nicht mehr aufgenommen wird. Die Nutzlast, also die für die Nutzung maßgebliche Punktlast, ergibt sich unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors (bei Doppelboden normalerweise 2) nach der Formel Nutzlast = Bruchlast / Sicherheitsfaktor
Verschiebungsklasse Die vertikale Verschiebung der Doppelbodenplatte unter Last wird durch die Grenzwerte der Verschiebungsklasse begrenzt. Wirken Lasten dauerhaft kann das Material ermüden und die vertikale Verschiebung zunehmen. Hier sind die Lasten zusätzlich durch das Unterbauen mit Doppelbodenstützen aufzunehmen. Die unter Einwirkung der Nutzlast gemessene vertikale Verschiebung wird den in der DIN 12825 beschrieben Verschiebungsklassen A, B oder C zugeordnet. Sinn dieser Klassifizierung ist es, Höhenunterschiede zwischen benachbarten belasteten und unbelasteten Doppelbodenplatten zu begrenzen. Um Stolperkanten zu vermeiden ist ein maximaler vertikaler Verschiebungswert von 3 mm, entsprechend der Verschiebungsklasse B, einzuhalten. Eine bleibende vertikale Verschiebung darf 0,5 mm nicht überschreiten.
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